Plauen im Vogtländischen Fußballverband beschliesst Platzbetretungsverbote

Von | April 12, 2024

Reiner Kuhn, Herausgeber der IG Schiedsrichter mit Sitz in Plauen (Sachsen), die Stadt Plauen ist im Gebiet des Vogtländischen Fußballverbandes, hat über eine Petition nach Art. 17 Grundgesetz an die amtierende Politik erreicht, dass dort ebenfalls

Platz-/ Hallenbetretungsverbote für Gewalttäter

beschlossen wurden. Die Politik reagiert, während die Verbände im DFB weiter warme Worte verteilen.

Plauen – Vogtlandkreis Plauen ist mit ca. 65.000 Einwohnern die größte Stadt des Vogtlandes. Die Stadt liegt im südwestlichen Teil des Freistaates Sachsen im Vogtland. Sie ist nach Leipzig, Dresden, Chemnitz und Zwickau die fünftgrößte Stadt sowie eines der fünf Oberzentren des Freistaates Sachsen.

Die Links zur IG Schiedsrichter mit aktuell per heute 32.322 Followern in Facebook:

https://www.facebook.com/IGSchiedsrichter / https://ig-schiedsrichter.de/

Die Freie Presse Plauen hat am 09.04.2024 berichtet. Leider ein Pay-Artikel, die Infos geben wir inhaltlich auszugsweise wieder:

https://www.freiepresse.de/vogtland/plauen/petition-zum-schutz-der-schiedsrichter-plauens-alleingang-irritiert-sportverbaende-artikel13320972

Die Petition hatte das Ziel über Platz-/ Hallenbetretungsverbote Gewalttäter von Sportplätzen und Hallen auszuschliessen.

Auszug aus dem Artikel der Freien Presse:

„Das kann man nur unterstützen“, sagte Oberbürgermeister Steffen Zenner (CDU) und verwies auf eine allgemeine Verrohung in Sprache und Tat. Die Verwaltung soll, so lautet der Beschluss, die Entgeltordnung für Plauens Sportstätten ergänzen. Es gehe um Maßnahmen wie Hallen- und Platzverbote gegen Gewalttäter!“ Die Petition wurde mit 7 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen.

Die Verwaltungsvorlage Verwaltungsvorlage und die Petition Petition_Kuhn aus dem Ratsinfosystem von Plauen.

Damit tritt auch Plauen in die Fussstapfen von Alsdorf, Baesweiler,Herzogenrath, Essen und Frankfurt, wo entsprechende Beschlüsse bereits gefasst wurden. Unser Dank gehört nach Plauen in Sachsen, zeigt doch der Beschluss, dass es geht, wenn man es möchte. Vom DFB und den Verbänden vermissen wir diese Unterstützung der Schiedsrichter nach wie vor!

Warum eine Petition nach Art. 17 Grundgesetz? Im Art 17 GG ist verbrieft, dass diese behandelt werden muss und der Petent eine Antwort bekommt. Schreib man und schreibt man und erhält ohne die richtige Überschrift fast nie eine Antwort, sollte man sich auf das Grundgesetz, den Art. 17 GG besinnen!
 
Wir haben den Spies jetzt mal rum gedreht und zeigen den Verbänden, dass die Politik sehr wohl reagiert und Beschlüsse fasst. Angefangen in Baesweiler, Alsdorf, Herzogenrath, Essen, Frankfurt, demnächst Würselen. Bleibt zu hoffen, dass die Aktion der Redakteure der IG Schiedsrichter, Petitionen nach Art 17 GG zum Schutz der Schiedsrichter einzureichen in allen Verbänden des DFB Nachahmer findet. 
 
Der Schiedsrichterschwund ist nach unserer Meinung 
1) auf die Gewalt gegen Schiedsrichter und auch 
2) auf die schlechte Spesen Bezahlung zurückzuführen.
3) Und auf die unterschiedlichen Rechts-/ und Verfahrensordnungen in allen Verbänden des DFB. Föderalismus halt!
 
Eine einheitliche DFB Strafordnung wird es bei Leugnung der Vorfälle in den Verbänden auch nie und nimmer geben.
 
Eine Tätlichkeit gegen einen Schiedsrichter kann unterschiedlicher nicht bestraft werden, als das 21 verschiedene Strafen für die gleiche Tat existieren. Von lächerlich bis zu 3 Monaten bis beim WDFV (Westdeutschen Fussballverband), der FVM gehört dem WDFV an, bis zu 8 Jahren Sperre. Das ist die absolute Referenz.
 
Und auch immer wieder kommt die Ausrede, die Gewalt ist ein Spiegelbild der Gesellschaft, 
 
nur komisch in anderen Sportarten, siehe Handball gibt es diese nicht. 
 
Alles Einzelfälle! Nein es sind keine Einzelfälle mehr, seit Jahren nicht mehr! Definitiv nicht!
 
Wir erwarten ohne restriktive Strafen den ersten toten Schiedsrichter auf dem Platz!

Hier weiter lesen:

Alsdorf / Baesweiler / Herzogenrath – Platzbetretungsverbote – Schutz der Schiedsrichter – beschlossen!

 

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