Alsdorf / Baesweiler / Herzogenrath – Platzbetretungsverbote – Schutz der Schiedsrichter – beschlossen!

Von | April 6, 2024

Alsdorf, Baesweiler Herzogenrath und demnächst Würselen aus der Städteregion Aachen, alle Städte im Einzugsgebiet des Fussballverbandes Mittelrhein, die amtierende Politik zieht einheitlich und einstimmig mit,

Platzvertretungsverbote für Gewalttäter – diese braucht es nicht auf dem Sportplatz! Diese schaden dem Fußballsport!

Ein Auszug aus der WDFV Rechts-/ und Verfahrensordnung des Fussballverbandes Mittelrhein (Mitglied im WDFV):

WDFV i-rechts-und_verfahrensordnung per 01-07-2023

§ 9 Strafen gegen Spieler in einzelnen Fällen

Absatz 4 + 8 + 9.

4. wegen Beleidigung oder Bedrohung des Schiedsrichters oder eines -assistenten eine Sperre von mindestens 4 Spielen bis zu 24 Spielen,

8. wegen tätlichen Angriffs gegen Spieler oder eine andere bei dem Spiel anwesende Person eine Sperre von mindestens 6 Spielen bis zu 72 Spielen; in besonders schweren Fällen ist auch eine Sperre bis zur Dauer von acht Jahren möglich; wenn gegen den Spieler oder den sonst Betroffenen unmittelbar vor seinem Vergehen eine sportwidrige Handlung begangen worden ist oder in einem minder schweren Fall der Tätlichkeit kann durch das Rechtsorgan die Sperre bis auf die Hälfte vermindert werden; liegen beide Milderungsgründe vor, beträgt die Mindestsperre 2 Spiele,

9. wegen tätlichen Angriffs auf den Schiedsrichter oder einen -assistenten eine Sperre von mindestens einem Jahr bis zu drei Jahren, in minderschweren Fällen Sperre von mindestens sechs Monaten; in besonders schweren Fällen ist auch eine Sperre bis zur Dauer von acht Jahren möglich.

Absatz 9a.

§ 9a Strafen gegen Vereine und Tochtergesellschaften in einzelnen Fällen
(1) Gegen Vereine und Tochtergesellschaften sind bei sportlichen Vergehen folgende Strafen zu verhängen:
1. wegen unsportlichen Verhaltens Geldstrafe bis zu 5.000 EUR;
2. wegen nicht ausreichenden Ordnungsdienstes Geldstrafe bis zu 2.500 EUR;
3. wegen mangelnden Schutzes des Schiedsrichters, der Schiedsrichter-Assistenten oder des Gegners Geldstrafe bis zu 7.500 EUR;
4. wegen Herbeiführens eines Spielabbruches Geldstrafe bis zu 7.500 EUR;
5. wegen aktiver oder passiver Bestechung Geldstrafe bis zu 7.500 EUR;

Wir betrachten die Rechts-/ und Verfahrensordung (RuVO) des WDFV als „Referenz RuVO“ für alle Verbände im DFB. Das Ziel der AG Pro Schiedsrichter ist eine einheitliche Rechts-/ und Verfahrensordnung / Strafordnung beim DFB bzw. allen Verbänden im DFB.

Insbesondere Schiedsrichter müssen einen einheitlichen Schutz in allen Verbänden des DFB geniessen können. Diese Form der Wertschätzung verdienen die Schiedsrichter. Der Hauptgrund warum Schiedsrichter aufhören oder gar nicht anfangen ist die Gewalt gegen Schiedsrichter! 

Die amtierende Politik startet, wie die Beispiele aus Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath, usw. zeigen, durch. Jetzt sind die Verbände im DFB gefordert. Förderalismus im DFB ist keine Ausrede mehr!

Wir werden zukünftig unter dem Schutz des Presserechtes jedweden, ob Funktionäre und auch Sportgerichte, usw.  öffentlich vehement an den Pranger stellen, die beim Schutz der Schiedsrichter weiter Ausreden suchen. Warme Wort sind seit Jahren genug gesprochen worden.

Das unterscheidet uns von der IG Schiedsrichter! Wir werden hart ins Gericht gehen! 

Stadt Alsdorf Platzbetretungsverbote gegen Gewalttäter beschlossen!

Platzbetretungsverbote – Schutz der Schiedsrichter – beschlossen!

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