Vogtländischer Fußballverband bedroht IG Schiedsrichter!

Von | April 14, 2024

Wir hatten vom tollen Beschluss aus der Stadt Plauen zum Thema Platz-/ und Hallenbetretungsverbote berichtet (siehe hier am Ende des Artikels). Die Reaktion des Geschäftsführes des Vogtländischen Fußballverbandes per Mail vom 12.04.2024 im wörtlichen Zitat dazu  https://vogtlandfussball.de/geschaeftsstelle-vfv/  :


„Sofortiges Entfernen des VfV!“

„Herr Dinslaken, ich hatte Ihnen gestern unsere Meinung zum Thema gesagt, Bitte entfernen sie sofort unseren Verband in dem Post! Herr Kuhn ist weder Mitglied im VFV noch hat er etwas mit uns zu tun
Sollte der Post nicht bis 16;00 Uhr geändert sein,leiten wir rechtliche Schritte gegen Herrn Kuhn ein.
Diese Petition ist eine Farce mit niemanden abgesprochen und mit Stadt und Landkreis sprechen wir noch,ein solches Vorgehen akzeptieren wir nicht!“


Statt sich zu freuen, über einen unterstützenden Beschluss aus der Stadt Plauen kommt so eine Reaktion vom Verband. Dazu kann mitgeteilt werden, dass diese Drohung keine Einzelfall für die IG Schiedsrichter oder auch AG Pro Schiedsrichter ist. Sobald sich kritisch zu den Verbänden oder auch DFB geäussert wird, ist man auf der Abschussliste! Man scheut auch vor Denunzierungen nicht zurück.

Dem Oberbürgermeister Steffen Zenner aus Plauen wurde ausdrücklich für den richtungsweisenden Beschluss Schiedsrichter mit Platz-/ Hallenbetretungsverboten zu schützen, gedankt!

Die Antwort der AG Pro Schiedsrichter an den VfV im Auszug:

der Satz von Ihnen als offensichtlicher Vertreter eines Verbandes ist wirklich der absolute Hammer:
 
„Diese Petition ist eine Farce mit niemanden abgesprochen und mit Stadt und Landkreis sprechen wir noch,ein solches Vorgehen akzeptieren wir nicht!“
 
Evtl nicht bekannt?! Ob im Westen oder im ehemaligen Osten gilt jetzt das Grundgesetz! https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html#:
 
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
 
Auch ein kleiner Blick in den Art. 17 Grundgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_17.html
 
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
 
Eine Abstimmung von Presseartikeln Art. 5 GG oder insbesondere einer Petition Art. 17 GG von Reiner Kuhn oder auch von mir ist im Grundgesetz nicht vorgesehen! Das wäre ja eine Zensur, die ausdrücklich im GG ausgeschlossen wird. Die DDR ist seit dem 2 plus 4 Vertrag tot, Herr …….. Die Zeiten haben sich geändert.
 
Das Ziel der IG Schiedsrichter und auch der AG Pro Schiedsrichter ist es, insbesondere Schiedsrichter und weitere Ehrenamtler zu schützen.
 
Was hat Ihr Verband gegen den Beschluss der amtierenden Politik aus Plauen Ehrenamtler zu schützen anzumeckern?
Siehe übrigens Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath, Essen und Frankfurt! Nur einige Referenzen. Kein Gemecker vom Verband!
Der FVM mit dem Präsidenten Dr. Christos Katzidis hat sich nicht beschwert. Ist doch der Tenor klar.
 
Gewalt gehört nicht auf einen Sportplatz.
 
Passt es Ihnen nicht, dass die amtierende Politik reagiert und die Ehrenamtler, ob Schiedsrichter, Feuerwehr oder Rettungskräfte zu schützen versucht?
Das sind doch ganz genau die Forderungen aus den Verbänden des DFB, die Politik soll reagieren und was tun! Die Politik tut was!
Was tut Ihr Verband?
 
Jetzt reagiert die amtierende Politik zum Schutz der Schiedsrichter und Ehrenamtler und Sie als Verband schiessen quer.
Eine absolut unverständliche Reaktion, lieber Herr ……….!
 
Nehmen Sie doch in Ihrem Verband als Vorschlag eine positive Überschrift:
 
„Die Stadt Plauen schützt die ehrenamtlich tätigen Schiedsrichter mit Platz-/ Hallenbetretungsverboten gegen Gewalttäter!“
 
Ein Blick in die Rechts-/ und Verfahrensordnung beim VfV:
 
RuVO Sächsischer Fussballverband
 
§ 41 Stra fen ge gen Spie ler und an de re am Spiel be teiligte bzw. anwesende Personen
 
(6) Für unsportliches Verhalten, Schmähung, Beleidigung oder Drohung gegenüber dem Schiedsrichter und/oder seinen Assistenten beträgt die Sperre min des tens zwei Wo chen und die Geld stra fe bis zu 4.000,00 €, auf Kreisebene bis zu 2.000,00 €. In leichten Fällen beträgt die Sperre mindestens eine Woche und die Geldstrafe bis zu 2.000,00 €, auf Kreisebene bis zu 1.000,00 €; in schweren Fällen beträgt die Sperre mindestens drei Wochen und die Geldstrafe bis zu 10.000,00 €. 
 
(7) Für Tätlichkeiten gegen den Schiedsrichter und/oder seinen Assistenten beträgt die Sperre mindestens drei Mo na te und die Geldstrafe bis zu 6.000,00 €, auf Kreisebene bis zu 3.000,00 €; in leichten Fällen beträgt die Sperre mindestens sechs Wochen und die Geldstrafe bis zu 3.000,00 €, auf Kreisebene bis zu 1.500,00 €; in schwe ren Fäl len beträgt die Sperre min des tens sechs Mo na te und die Geld stra fe bis zu 10.000,00 €, auf Kreisebene bis zu 5.000,00 €. Der Versuch ist strafbar.
 
RuVO WDFV:
 
§ 9 Strafen gegen Spieler in einzelnen Fällen
 
4. wegen Beleidigung oder Bedrohung des Schiedsrichters oder eines -assistenten eine Sperre von mindestens 4 Spielen bis zu 24 Spielen,
 
9. wegen tätlichen Angriffs auf den Schiedsrichter oder einen -assistenten eine Sperre von mindestens einem Jahr bis zu drei Jahren, in minderschweren Fällen Sperre von mindestens sechs Monaten; in besonders schweren Fällen ist auch eine Sperre bis zur Dauer von acht Jahren möglich.
 
Der Skandal ist das es in den Verbänden des DFB jeweils unterschiedliche Strafen bei Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter gibt.
Drei Monate in Sachsen, absolut lächerlich!
 
Reiner Kuhn und die Redakteure der IG Schiedsrichter, und Andere hier mal nicht Genannte, oder nennen wir mal Thomas Kirches aus Kempen-Krefeld, setzen sich an allen Fronten für einen einheitlichen Schutz der Schiedsrichter, insbesondere schwarz auf weiss in den RuVO der Verbände ein. 
 
Und Ihr Verband und auch Sie konterkarieren im Glashaus sitzend und Steine werfend diesen persönlichen Einsatz von Reiner Kuhn und mir zum Schutz der Schiedsrichter.
 
Beim FVM, wo ich Schiedsrichter bin, haben wir das Ziel noch nicht ganz erreicht. Siehe RuVO des WDFV. Eine Referenz RuVO zum Schutz der Schiedsrichter. Und in Sachsen hängen wir, richtig gelesen, völlig daneben.
 
Das Sportgericht Heinsberg im FVM hat vor kurzem ein Referenz-Urteil gesprochen, wo für einen Spieler zusätzlich zur Sperre auch ein Platz Betretungsverbot für alle Sportplätze auf Zeit ausgesprochen wurde. Aha, man hat auf Forderungen beim Verband reagiert. Da wollen wir hin, dass auch die Sportgerichte neben den Städten und Gemeinden hart durchgreifen!
 
Gewalttäter will niemand auf den Sportplätzen oder in den Hallen haben. Die schaden dem Fussballsport. Und das Ziel ist diese abzuservieren!
Das Ziel ist es ehrenamtlich tätige Schiedsrichter und auch Feuerwehr und Rettungskräfte mit klaren einheitlichen Strafen zu schützen!
Da wollen und müssen wir hin! 
 
Das Schiedsrichterwesen, wie Reiner Kuhn es richtig beschrieben hat, liegt im tiefen Brunnen! Wir beobachten die Entwicklung seit Jahren!
 
Wir sind sehr froh über die Unterstützung aus den Städten und Gemeinden. Jetzt auch aus Plauen!
 
Ändern Sie in Sachsen alsbald Ihre RuVO, damit wir erkennen können, dass Sie Ihre Schiedsrichter schützen.
Ich bin der erste, und Reiner Kuhn der zweite, der darüber positiv berichten wird.
Und hören Sie auf einen Reiner Kuhn zu kritisieren! Freuen Sie sich lieber darüber, einen solchen Menschen in Ihren Reihen, ok, in Plauen zu haben.
Danke Reiner.
 

 

Plauen im Vogtländischen Fußballverband beschliesst Platzbetretungsverbote

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